Assistenz und Unterstützung
Orientierungshilfe für Mitarbeiter sozialer Einrichtungen und rechtliche Betreuer bei der Unterstützung und Assistenz von Betreuten
Eine Vielzahl von betreuten Menschen leben in Pflegeeinrichtungen oder besonderen Wohnformen. Wenn es zu Teilhabefragen kommt, ist oft nicht klar, wer die betroffenen Personen unterstützt. Der Betreute muss zum Arzt, zur Bank oder einkaufen. Wer begleitet den Betroffenen, wenn er den Weg nicht alleine bewältigen kann?
Diese Angelegenheiten sind für Schleswig-Holstein im Landesrahmenvertrag (Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein) geregelt, der für jede anerkannte Einrichtung verbindlich ist. Unserer Erfahrung nach sind die Inhalte des Rahmenvertrages vielen in ihrer täglichen Arbeit nicht immer präsent. Aus diesem Grunde stellen wir allen rechtlichen Betreuern und dem Personal von Pflegeeinrichtungen und Mitarbeitern von sozialen Einrichtungen Merkblätter zur Verfügung.
Das rote Merkblatt dient als Orientierungshilfe für die Unterstützung von Bewohnern in sonstigen Einrichtungen.
Das rüne Merkblatt soll den Verantwortlichen in Pflegeeinrichtungen zur Handlungssicherheit verhelfen.
Darüber hinaus bietet der Dithmarscher Betreuungsverein auf Anfrage Fortbildungsveranstaltungen zu diesen Themenbereichen an.
Unsere Themenangebote sind:
- Betreuen statt Bevormunden
- Zuständigkeiten im Umgang mit Bewohnern im Rahmen der Teilhabe
- Freiheitsentziehende Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen
- Freiheitsentziehende Maßnahmen in besonderen Wohnformen
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Die Patientenverfügung
- Das Betreuungsrecht
Themen- und Terminanfragen können einfach per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Unsere Fortbildungsangebote werden vom Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und vom Kreis Dithmarschen gefördert und sind somit kostenlos für Sie.