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Betreuungsverein Dithmarschen
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Betreuung

1992 wurde das Vormundschaftsrecht reformiert und durch das Betreuungsrecht ersetzt. Anstelle von Entmündigung und Vormundschaft trat Betreuung und Selbstbestimmung.

Seit dem werden Erwachsene, die wegen eines Unfalls, einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, in einem vom Amtsgericht festgelegten Aufgabenkreis betreut, sofern sie keine Vorsorge getroffen haben.

Vorrangig werden Familienangehörige, Freunde oder Bekannte als Betreuer eingesetzt. Sollten diese nicht zur Verfügung stehen oder nicht geeignet sein, wird ein ehrenamtlicher Betreuer oder in schwierigen Fällen ein Vereins- bzw. Berufsbetreuer bestellt.

Um nichts dem Zufall zu überlassen, sollte man entsprechende Vorsorge treffen.

So gibt es die Möglichkeit eine Betreuungsverfügung zu erstellen, in der man seinen Betreuer selbst festlegen kann.

Man hat auch die Möglichkeit eine Vorsorgevollmacht auszustellen.

Der Dithmarscher Betreuungsverein unterstützt und berät sowohl ehrenamtliche Betreuer als auch Bevollmächtigte in ihrer Tätigkeit. Informationen zum Erstellen einer Betreuungsverfügung erhalten Sie ebenfalls bei uns. Dieser Service ist unverbindlich und gebührenfrei.

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