Betreuungsverein Dithmarschen
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Geschäftsstelle: Zingelstraße 14 • 25704 Meldorf
Tel. 0 48 32 / 6 00 08 76 • Fax 0 48 32 / 53 05
E-Mail: info@dithmarscher-betreuungsverein.de

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Wer sind wir?

Der Dithmarscher Betreuungsverein e. V. aus Meldorf ist Mitglied im Landesverband des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV), in der Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine (IGB) Schleswig-Holstein und im Betreuungsgerichtstag e. V. (BGT).

Im Rahmen der gemeinsamen Arbeit mit der Betreuungsbehörde des Kreises Dithmarschen und dem Amtsgericht Meldorf stellt der Betreuungsverein den Bedarf an ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern im Kreis Dithmarschen sicher.

Gemeinsames Ziel ist es, ausreichend ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu werben, sie zu schulen und in ihrer Tätigkeit zu beraten und zu informieren.

Der Betreuungsverein in Meldorf dient somit als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich in der ehrenamtlichen Betreuungsarbeit bereits engagieren oder es beabsichtigen.

Wir werden vom Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein und vom Kreis Dithmarschen finanziell gefördert.

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Wichtige Aufgaben auf einen Blick:

  • Information und Beratung zum Betreuungsrecht
  • Vermittlung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern auf Anfrage der Betreuungsstelle oder des Amtsgerichtes
  • Betreuungen führen
  • Verfahrenspflegschaften übernehmen
  • Information über Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Mitarbeit in regionalen und überregionalen Gremien hauptsächlich in den Bereichen Gesundheit und Soziales
  • Interessen vertreten gegenüber Behörden, Einrichtungen und Politik
  • Öffentlichkeitsarbeit, Darstellung der Vereinsarbeit in den Medien
  • Gesprächskreise bilden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
  • Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer
  • Verhinderungsbetreuungen führen
  • Beratung und Unterstützung von Bevollmächtigten
  • Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer durchführen
  • Vereinbarungen nach §§ 15 und 22 BtOG mit ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer treffen

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